Stiftung
Satzung der Hermann Sudermann Stiftung (Auszug)
Geschichte der Stiftung
Die Hermann Sudermann Stiftung, 1929 gegründet, verfolgt ein zweifaches Ziel: Zum Einen pflegt sie das Andenken des deutschen Schriftstellers und Dramatikers Hermann Sudermann (1857-1928), der, zu seiner Zeit überaus erfolgreich, ein umfangreiches Oeuvre an Romanen, Erzählungen und Bühnenstücken hinterließ und zu den meist gelesenen und gespielten Autoren zählte. Zum Anderen entspricht sie seinem Wunsch und fördert Schriftstellerinnen und Schriftsteller durch die Vergabe des Hermann-Sudermann-Preises.
Kurz vor seinem Tod 1928 bestimmte Sudermann testamentarisch seinen Sommerwohnsitz, Schloss Blankensee im Süden Berlins gelegen, zum Refugium für kranke und bedürftige Schriftsteller. Als Teil einer Stiftung sollte das Schloss als Schriftstellerheim fürderhin genutzt werden. Auch wenn dem einstigen Wunsch Sudermanns nach einem Domizil für Schriftsteller bislang nicht entsprochen werden konnte, so vergibt die Stiftung alle zwei Jahre den Hermann-Sudermann-Preis für Dramtik.
Obwohl die bewegten Zeitläufe des 20. Jahrhunderts Sudermanns Pläne schon bald durchkreuzten und die Tantiemen kaum mehr für einen Betrieb des weitläufigen Hauses ausreichten, verblieb das Schloss auch zu Zeiten der DDR im Besitz der Stiftung. Nach der Wende 1989 sah sich die Stiftung außerstande, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude allein zu finanzieren und übereignete das Schloss der Brandenburgischen Schlösser GmbH. Hermann Sudermann einstiges Arbeitszimmer wurde als Literarische Gedenkstätte eingerichtet und ist für das interessierte Publikum zugänglich. Für das zum Schloss gehörende Gartenhaus ist eine spätere Nutzung als Schriftstellerwohnung vorgesehen.
Die Ausstellung im Gedenkzimmer zeichnet das wechselvolle Leben des Autors nach: Sudermanns Kampf um Anerkennung als Schriftsteller, sein Umzug von Ostpreußen nach Berlin – dem aufstrebenden kulturellen Zentrum Deutschlands jener Zeit, sein literarischer Durchbruch mit dem Schauspiel „Die Ehre“, die Jahre der Wilhelminischen Ära als gefeierter Bühnenautor des Naturalismus, die ihm Ruhm und Wohlstand brachten, und auch die nach der Jahrhundertwende einsetzende Ablösung durch die nachfolgende Generation expressionistischer Schriftstellerkollegen. Begleitend dienen Veranstaltungen, Lesungen und Publikationen dem Ziel, die Erinnerung an Hermann Sudermann als epochalen Literaten, streitbaren Liberalen und kunstsinnigen Sammler lebendig zu halten.
Besetzung der Stiftung
Hermann Sudermanns Stiefsohn, Dr. Rolf Lauckner (1887-1954), gründete, dessen Wunsch entsprechend, 1929 die Hermann Sudermann Stiftung, die er bis 1954 leitete.
Die Geschäftsführung nahmen in den darauf folgenden Jahrzehnten Margarete Koehler (1896-1960) von 1954 bis 1960, Irmela Fliedner (1918-2004) von 1961 bis 1995, Dr. Gisela Henze von 1995 bis 2008, Dr. Bettina Zöller-Stock von 2008 bis 2010 und Dr. Karen Bork von 2010 bis 2021 wahr.
Heute gehören dem Vorstand der Stiftung Dr. Torsten Walter (Geschäftsführender Vorstand), Karen Sokoll, LLM. (Stellvertretende Geschäftsführerin), Christoph von Arnim, Jörg Naß und Dr. Peter Walther an.
Damit die Stiftung weiterhin die „Literarische Gedenkstätte Hermann Sudermann in Blankensee“ für Besucher öffentlich zugänglich halten kann, ist sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Spenden und Zustiftungen sind steuerlich absetzbar; eine Spendenbescheinigung wird bei Angabe der Adresse zugesandt.
Kontoverbindung:
Degussa Bank
IBAN: DE73 5001 0700 0003 9106 54
Satzung der Hermann Sudermann Stiftung (Auszug)
Der Schriftsteller Hermann Sudermann hat in seinem Testament vom 30.5.1928 eine Testamentsvollstreckung angeordnet, nach der eine Stiftung entsprechend den vom ihm in seinem Testament gegebenen Richtlinien errichtet wurde. Die am 4. März 1929 errichtete Stiftung ist am 11. April 1929 staatlich genehmigt worden.
Die Stiftungssatzung musste mehrfach geänderten Verhältnissen angepasst werden. Sie lautet nunmehr wie folgt:
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
Die Stiftung führt den Namen „Hermann Sudermann Stiftung“.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
§ 2 Vorstand, Vertretung
(1) Sie besteht aus einem Vorstand, der aus dem Geschäftsführer und vier weiteren Personen besteht.
§ 5 Zweck
(1) Zweck der Stiftung ist es, die Allgemeinheit auf die schriftstellerischen Leistungen von Schriftstellern aufmerksam zu machen, denen es bislang nicht möglich war, ihren Lebensunterhalt allein aus schriftstellerischer Tätigkeit zu bestreiten. Dies erfolgt
a) durch die Vergabe des Hermann-Sudermann-Preises in Form eines Preisgeldes
und
b) durch die Vergabe von zeitlich befristeten Aufenthalten auf Schloss Blankensee.
(2) Weiterer Zweck ist es, das Leben und Werk von Hermann Sudermann für spätere Generationen zugänglich zu halten und zu pflegen.
Dies erfolgt durch
a) die Unterhaltung und den Betrieb der Hermann Sudermann-Gedenkstätte auf Schloss Blankensee und
b) andere hierfür geeignete Maßnahmen wie z.B. Lesungen, Publikationen, Ausstellungen u.ä.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Begünstigung nach Absatz 1 besteht nicht.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Berlin, 12. Januar 2012